Junge rutscht eine Rutsche auf einem Spielplatz hinunter

Nachhaltigkeitsberichterstattung

KOMPAN gehört zu den grossen und börsenkotierten Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2026 der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) unterstellt sind. Diese gesetzliche Vorgabe verpflichtet KOMPAN, regelmässig Informationen über soziale und ökologische Risiken offenzulegen und die Auswirkungen der eigenen Initiativen zu dokumentieren.

Um verschiedene Klimamassnahmen nachvollziehbar aufzuzeigen und zu belegen, lässt KOMPAN diese durch unabhängige Dritte überprüfen. Die Verifizierung durch externe Stellen ist für KOMPAN zentral – nicht nur, um die Massnahmen selbst zu dokumentieren, sondern auch, um Vertrauen und Transparenz zu schaffen. Dies gilt sowohl innerhalb des Unternehmens als auch gegenüber Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren, NGOs und weiteren Anspruchsgruppen.

Mit der gesetzlich geforderten Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte KOMPAN Einblick in ESG-Themen geben – also in unsere Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaktivitäten. Der Nachhaltigkeitsbericht wird ab dem Geschäftsjahr 2026 Teil des jährlichen Geschäftsberichts von KOMPAN sein.