Junge rutscht eine Rutsche auf einem Spielplatz hinunter

Nachhaltigkeitsberichterstattung

KOMPAN gehört zur Gruppe der großen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2026 der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) unterliegen werden. Die EU-Gesetzgebung verlangt von KOMPAN, regelmäßig Informationen über soziale und ökologische Risiken offenzulegen und die Auswirkungen unserer Initiativen zu dokumentieren.

Um die verschiedenen Klimainitiativen nachzuweisen und zu dokumentieren, lässt KOMPAN die Initiativen und die zugrunde liegenden Daten von unabhängigen Dritten überprüfen. Für KOMPAN ist die Verifizierung durch Dritte in erster Linie wichtig, um die Initiativen zu dokumentieren. Die Verifizierung soll aber auch dazu beitragen, Vertrauen und Transparenz zu schaffen - sowohl intern im Unternehmen als auch extern gegenüber Kunden, Investoren, NGOs und anderen Stakeholdern.

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte KOMPAN einen Einblick in unsere ESG-Angelegenheiten geben, die sich auf unsere Aktivitäten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung beziehen. Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des jährlichen Finanzberichts von KOMPAN ab dem Geschäftsjahr 2026.