
Nachhaltigkeitsberichterstattung
KOMPAN zählt zu den großen, börsennotierten Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2026 unter die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) fallen. Die EU-Vorgaben verpflichten KOMPAN dazu, regelmäßig Informationen zu sozialen und ökologischen Risiken offenzulegen und die Auswirkungen unserer Maßnahmen zu dokumentieren.
Um unsere Klima-Initiativen glaubwürdig darzustellen und zu belegen, greift KOMPAN auf unabhängige Dritte zur Prüfung der Initiativen und der zugrunde liegenden Daten zurück. Für KOMPAN ist diese Verifizierung ein zentrales Instrument – nicht nur zur Dokumentation, sondern auch, um Vertrauen und Transparenz zu schaffen, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch nach außen gegenüber Kund:innen, Investor:innen, NGOs und anderen Stakeholdern.
Durch die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung möchte KOMPAN umfassende Einblicke in unsere ESG-Themen – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – geben. Der Nachhaltigkeitsbericht wird ab dem Geschäftsjahr 2026 integraler Bestandteil des jährlichen Geschäftsberichts von KOMPAN sein.