Wir födern Ihr Fitnessplatz-Projekt

Fitnessplatz Initiative

Teilnahmebedingungen & häufig gestellte Fragen zur Fitnessplatz Initiative

Initiator der KOMPAN Fitnessplatz Initiative: KOMPAN GmbH, Seefeldstrasse 45, Postfach, CH-8034 Zürich

Tel: 044 261 22 44 , E-Mail: fitnessplatz-initiative@kompan.com

Über die KOMPAN Fitnessplatz Initiative

KOMPAN will dazu beitragen, glücklichere und gesündere Gemeinschaften zu schaffen. Ihr Engagement dafür möchten wir über die KOMPAN Fitnessplatz Initiative aktiv fördern. KOMPAN bietet Ihnen daher die Möglichkeit, Sie bei Ihrem Fitnessplatzneu- oder Umgestaltungsvorhaben und dem damit verbundenen Erwerb von KOMPAN Fitnessgeräten zu unterstützen. Um an der KOMPAN Fitnessplatz Initiative teilzunehmen, bewerben Sie sich einfach mittels des Formulars auf unserer Website – hier Es gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

Bewerben Sie sich um unsere Unterstützung für Ihr Fitnessplatz-Projekt, indem Sie einfach das Bewerbungsformular auf unserer Website ausfüllen und die geforderten Angaben machen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, mit dem Sie unser Interesse für Ihr Fitnessplatz-Projekt wecken. Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag gerne Bilder, Videos, Pläne, Konzepte und andere darstellende oder beschreibende Unterlagen bei.

Bewerbungsschluss ist am 30. September 2025.

  • Ihr Fitnessplatz-Projekt wird innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz realisiert und wird insgesamt an KOMPAN beauftragt.

  • Die KOMPAN Fitnessplatz Initiative gilt nur für KOMPAN-Produkte. Montageleistungen, Landschaftsarbeiten und/oder Transportkosten können nicht gefördert werden.

  • Sie verfügen für Ihr Vorhaben spätestens am 31. Dezember 2025 über ein gesichertes Budget.

  • Die Teilnahme gilt nur für Neu-Projekte. Für bestehende Angebote und/oder bereits erteilte Aufträge ist eine Förderung durch die KOMPAN Fitnessplatz Initiative nicht möglich.

  • Gefördert werden vorzugsweise Fitnessplatz-Konzepte

  • Gross- und Zwischenhändler sind von der KOMPAN Fitnessplatz Initiative ausgeschlossen

  • Um eine Förderung erhalten zu können, müssen bereits bei der Bewerbung eigene finanzielle Mittel vorhanden sein.

Um eine Förderung aus der Fitnessplatz Initiative beantragen zu können, muss das Projekt den Zweck haben, Outdoor-Fitness- und Bewegungsräume zu schaffen, die für eine gesündere und glücklichere Gesellschaft sorgen. In diesem Jahr verfügt die KOMPAN Fitnessplatz Initiative über 500.000 €, um Projekte zu unterstützen, die etwas bewirken. Bewerben können sich alle Interessierten, darunter alle gemeinnützigen Organisationen, Vereine, Selbstständige und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Schulen und andere, die planen, eine Bewegungsfläche oder einen Fitnessplatz zu realisieren.

Sie können innerhalb des Zeitraums der Fitnessplatz Initiative Förderung beantragen, wenn das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt ist. Die etablierte KOMPAN Fitnessplatz Initiative findet seit 2018 statt.

Die eingereichten Bewerbungen werden auf der Grundlage realistischer Budgets, Zeithorizonte und Schwerpunkte bewertet. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Bewerbungen bereits über eigene finanzielle Mittel verfügen - unabhängig davon, ob es sich um Eigen- oder Fremdmittel handelt.

Das Gremium der KOMPAN Fitnessplatz Initiative wird nach Ende der Bewerbungsfrist die eingehenden Bewerbungen auf Förderfähigkeit prüfen. Bis zum 31. Oktober 2025 erfahren alle Teilnehmenden, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.

Bezüglich der Entscheidungen des zuständigen Gremiums der KOMPAN Fitnessplatz Initiative wird der Rechtsweg ausgeschlossen. Aufwendungen und Kosten, die den Teilnehmenden durch die Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Allgemeine Bedingungen für die Beteiligung an der KOMPAN Fitnessplatz Initiative Die Unterstützung Ihres Fitnessplatz-Projekts aus den Mitteln der KOMPAN Fitnessplatz Initiative setzt korrekte Angaben voraus und ist an das der Teilnahme zugrundegelegte, konkrete Projekt gebunden.

KOMPAN wird den erfolgreichen Bewerbern basierend auf den von ihnen gemachten Angaben für deren Fitnessplatz-Projekt bis zu 50% kostenvergünstigte Fitnessgeräte anbieten. Die dementsprechende Förderung Ihres Fitnessplatz-Projektes wird aber erst mit Vertragsabschluss wirksam.

Wenn sich die Bedingungen für das geförderte Projekt ändern, müssen die Initiatoren der KOMPAN Fitnessplatz Initiative informiert werden, was zu einer Kostenanpassung führen kann. Die Förderung der Fitnessplatz-Projekte durch die KOMPAN Fitnessplatz Initiative kann nicht auf einen Dritten übertragen, in einen Gutschein umgetauscht oder ausgezahlt werden. Ferner ist die KOMPAN Fitnessplatz Initiative nicht mit anderen Rabattgewährungen- oder Nachlassaktionen von KOMPAN kombinierbar.

Die Förderung des Fitnessplatz-Projekts durch KOMPAN im Umfang der gewährten und vereinbarten Kostenvergünstigung entfällt, sofern es nicht bis zum 31.12.2026 vollständig abgeschlossen sein wird.

Das über die KOMPAN Fitnessplatz-Initiative geförderte Fitnessplatz-Projekt kann nicht vor dem Abschluss des Leistungsvertrages beginnen.

Erweitert sich im Vergleich zu den für die Fitnessgeräte gültigen Leistungsvereinbarungen das Fitnessplatz-Projekt während der Ausführungszeit, hat das auf die von KOMPAN gewährte Kostenförderung grundsätzlich keinen Einfluss. Werden die Art und/der Anzahl der bestellten und vergünstigten Geräte gemindert, kann die Kostenunterstützung von KOMPAN für das Fitnessplatz-Projekt ganz oder teilweise entfallen und nachberechnet werden.

Die Teilnehmenden der KOMPAN Fitnessplatz Initiative stimmen bereits mit ihrem Teilnahmeantrag zu, dass KOMPAN das unterstützte Fitnessplatz-Projekt auf KOMPANs jeweiligen Kommunikationsplattformen, einschliesslich Websites, sozialer Medien, Newslettern und dergleichen, frei bewerben kann.

Durch die Teilnahme an der KOMPAN Fitnessplatz Initiative wird seitens der Teilnehmenden gleichzeitig die Einwilligung zur Registrierung ihrer Daten und anderer notwendiger Kontaktinformationen erteilt.

Die im Rahmen der KOMPAN Fitnessplatz Initiative bereitgestellten Informationen werden nur in diesem Zusammenhang verwendet. Daten werden nicht von Dritten verwendet. KOMPAN verpflichtet sich, die Rechte der Teilnehmenden zu schützen.

Alle bei der Teilnahme übermittelten persönlichen Daten werden rechtskonform erhoben, verarbeitet und verwahrt. Lesen Sie hier die vollständige Datenschutzinformation

Mit der Teilnahme an der KOMPAN Fitnessplatz Initiative erteilen die Teilnehmenden KOMPAN die Erlaubnis, sich bezüglich dieser Initiative und ähnlicher Aktionen mit ihnen telefonisch oder in Text- sowie Schriftform in Verbindung zu setzen.