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Im Rahmen der Vereinheitlichung europäischer Normung ist die DIN 7926 nunmehr durch eine in ganz Europa geltende Norm ersetzt worden. Diese teilt sich in die DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte und die DIN EN 1177 für stoßdämpfende Spielplatzböden. Beide Sicherheitsnormen sind im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes und vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als Sicherheitsnorm anerkannt, so dass sie von den Geräteherstellern beachtet werden müssen. Die DIN EN 1176 fasst allgemeine und besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Spielplatzgeräte in ihren Teilen 1 bis 6 zusammen. Inhaltlich sind für Spielgeräte unterschiedlichen Typs beispielsweise die Auswahl der Werkstoffe, Details zur konstruktiven Festigkeit und Ausführung, Prüfverfahren und -berichte, Sicherheitsvorschriften und -freiräume, Informationen in Aufbau- und Installationsanleitungen geregelt. Teil 7 befasst sich mit der Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb. Hier sind besonders die Vorschriften zu finden, die dem Betreiber von Spielplätzen obliegen. Die DIN-EN 1176/ 1177 geben anerkannte Regeln der Technik wieder. Im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes besteht somit ein gesetzlich begründeter Anwendungszwang für Gerätehersteller und Betreiber gleichermaßen. |



