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Allgemeine KOMPAN-Garantie
1. Materialklassifizierung in Bezug auf Garantiedauer 10 Jahre auf Bruch, der auf Material- oder Herstellungsfehler von Kunststoff- und HPL-Platten, lackierten oder kunststoffbeschichteten Platten, Hölzern und feuerverzinkten Säulen zurückzuführen ist.
5 Jahre auf Bruch, der auf Material- oder Herstellungsfehler von Federn, Kunststoffrutschen oder anderen Stahl- oder Kunststoffteilen zurückzuführen ist.
2 Jahre bei Funktionsstörungen, die auf Material- oder Herstellungsfehler von beweglichen Teilen aus Kunststoff oder Metall, mit Ausnahme von Federn, zurückzuführen ist. 2. Garantieumfang für beschädigte Teile - Bei Fehlern, die von der Garantie umfasst sind, liefert KOMPAN kostenlos Original-Ersatzteile an die Adresse des Kunden.
3. Die Garantie gilt nur, wenn die Produkte ordnungsgemäß installiert und gewartet wurden - Die Garantie setzt voraus, dass die Geräte gemäß der Montageanleitung und der Anweisung über Betonverankerung von KOMPAN aufgestellt wurden.
4. Kein Garantieanspruch bei Verschleiß, Missbrauch und Vandalismus - Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiß, Oberflächenkorrosion auf Metallteilen und Schäden in Folge von Missbrauch oder Vandalismus.
Seit 1.1.2005 bieten wir Ihnen zusätzlich die KOMPAN-Plus-Garantie - Profitieren auch Sie von den erweiterten Garantiezeiten!
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